Betriebliche Erste Hilfe - 20 Stunden
Um den Verpflichtungen gemäß AR vom 15. Dezember 2010 nachzukommen, muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um:
. Die Erstversorgung der Arbeitnehmer, die Opfer eines Unfalls oder einer Erkrankung sind, sicherzustellen und gegebenenfalls den Alarm an die spezialisierten Dienste weiterzuleiten,
. Den Transport der Opfer entweder in den Pflegebereich, zu ihrem Wohnsitz oder zu einer Pflegeeinrichtung zu gewährleisten, sofern das Opfer transportiert werden kann,
. Die notwendigen Kontakte mit den spezialisierten Diensten für medizinische Notfallhilfe und Rettungsoperationen sowie mit den Pflegeeinrichtungen zu organisieren, damit die Opfer so schnell wie möglich eine angemessene medizinische Hilfe erhalten.
Nach Abschluss der Schulung werden die Teilnehmer in der Lage sein:
- die erlernten Techniken und Informationen auf jede Notfallsituation anzuwenden.
- verschiedene Situationen angemessen zu beobachten und zu analysieren.
- auf die Sicherheit zu achten, um „Folgeunfälle“ zu vermeiden.